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Kapitaleinkünfte: Was bleibt 2010 steuerfrei?
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Der Sparerfreibetrag wird seit 2009 durch den Sparer-Pauschbetrag abgelöst. Die tatsächlichen Werbungskosten sind durch den Ansatz des neuen Sparer-Pauschbetrages abgegolten. Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist nach § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG ausgeschlossen.
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Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 EUR. Der bisherige Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 EUR (bzw. 1.500 EUR bei Verheirateten) und der bisherige Werbungs- kosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 EUR gehen in dem neuen Sparer-Pauschbetrag auf (750 EUR + 51 EUR = 801 EUR).
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Ein Beispiel:
Ein lediger Sparer erzielt im Jahr Zinseinnahmen von 900 EUR sowie Verluste aus Aktienverkäufen in Höhe von 700 EUR.
Gern. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen die Verluste aus den Aktienverkäufen nicht mit den Zinseinkünften verrechnet werden. Der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR ist von den Zinseinkünften abzuziehen ( § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG ), die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen somit 99 EUR. Der nicht verrechenbare Verlust aus den Aktienverkäufen ist in Höhe von 700 EUR gesondert festzustellen und in den folgenden Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen zu verrechnen.
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Aufgrund der Abgeltungswirkung des Sparer-Pauschbetrages sind u.a. folgende Aufwendungen bei der Einkünfteermittlung zukünftig nicht mehr (gesondert) abzugsfahig:
- Fremdkapitalzinsen / Schuldzinsen für refinanzierte Kapitalanlagen, - Abschlussgebühren, - Vermögensverwaltungsgebühren, - Depot- und Kontoführungsgebühren
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"Bestraft" werden alle, die Ihr Geld in festverzinslichen Anlageformen wie Anleihen, Rentenfonds, Sparbücher und auf den beliebten Tagesgeldkonten geparkt haben.
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Für den informierten Investor bedeutet dies: Steuereffiziente Produkte werden immer wichtiger. Anleger, die heute schon ihren Freibetrag ausschöpfen, sollten dann noch mehr auf Alternativen achten.
Wir beraten Sie gern bei Investments mit attraktiven Nachsteuerrenditen. Um kostenfrei und unverbindlich Informationsunterlagen anzufordern: wechseln Sie hier zu unserem Kontakt-Formular.
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Einkommensteuertarif
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Tarifaufbau (gemäss § 32 a Abs. 1, § 52 Abs. 41 EStG)
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T 2010
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Grundfreibetrag
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Grundtabelle
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8.004
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Splittingtabelle
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16.009
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Progressionszone mit ansteigenden Grenzsteuersätzen von
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14,0 - 42,0 %
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Obere Proportionalstufe mit konstantem Grenzsteuersatz von
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45,0 %
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Der Grundfreibetrag Jedem Bürger steht ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Einkommensteuern muss er dafür nicht zahlen. Für verheiratete Paare bleiben 16.009 Euro künftig nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen vom Zugriff des Fiskus verschont.
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Der Einkommensteuertarif Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der jeweilige Steuersatz. Der niedrigste - auch Eingangssteuersatz genannt - beträgt 14 Prozent (2009: 15 Prozent) und beginnt nach dem Überschreiten des Grundfreibetrages.
Der Spitzensteuersatz für zu versteuernde Einkommen von 42 Prozent gilt ab 2010 bei 52.882 Euro/105.764 Euro (Ledig/Verheiratet). Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Höchstsatz für zu versteuernde Einkommen 45 Prozent (Reichensteuer) und greift in 2010 ab 250.731 Euro/501.462 Euro (Ledige/Verheiratete).
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Investieren, wo die Wirtschaft expandiert !?
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Anleger sollten ihr Geld möglichst dort investieren, wo die Volkswirtschaften am kräftigsten wachsen. Allerdings muß sich das Wachstum bereits stabilisiert haben und keine Inflationsgefahr bestehen.
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Jedoch: Momentan werden Investoren hin- und hergerissen zwischen den deflationären Folgen der Finanzkrise und den inflationären Gefahren, die aus den Gegenmaßnahmen der Notenbanken erwachsen. Empfehlenswert sind deshalb Anlagen, die sich für beide Extremszenarien eignen.
Verlierer sind jene Anleger, die ihr Geld auf dem Sparbuch oder langfristig festverzinslich angelegt haben. Angesichts der bevorstehenden Preissteigerungen zählen Schuldner dagegen zu den Gewinnern, da ihre Schulden durch den künftig zu erwartenden Preisanstieg relativ geringer werden.
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Aktien (-fonds) könnten in der Inflation eine gewisse Renaissance erleben. Schließlich verbriefen die Papiere Anteile am Produktivkapital. Und der Wert von Grundstücken, Gebäuden und Maschinen legt automatisch mit der Inflation zu. Fazit: Wer in inflationsgesicherte Sachwerte wie Immobilien, Schiffsbeteiligungen und/oder in Unternehmen der Energiebranche oder der Infrastruktur investiert, liegt sicher nicht falsch.
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Wirtschaftswachstum
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(Wachstumsraten, Veränderung des BIP in Prozent, Quelle: The Boston Consulting Group bzw. IWF):
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- 0,8
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+ 3,9
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+ 4,3
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- 3,9
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+ 1,0
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+ 1,6
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- 4,8
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+ 1,5
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+ 1,9
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- 2,1
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+ 1,3
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+ 0,6
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- 4,8
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+ 0,9
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+ 0,8
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- 4,3
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+ 1,2
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+ 0,9
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- 2,5
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+ 2,7
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+ 2,4
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- 5,7
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+ 1,2
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+ 0,3
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- 0,2
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+ 3,9
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+ 3,5
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- 7,8
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+ 3,0
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+ 2,3
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+ 5,8
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+ 6,3
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+ 7,2
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+ 8,7
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+ 10,0
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+ 9,7
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Trends und Prognosen:
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Zu viele Anleger orientieren sich an Prognosen und Trends. Konzentrieren Sie sich lieber auf die tatsächlichen Unternehmenswerte. Dann werden Sie auch die höheren Gewinne erzielen.
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Wenn irgendeine Methode, Wertpapiere auszuwählen, in Mode kommt, sollten Sie nicht zögern, von der modischen zu einer unpopulären Vorgehensweise zu wechseln. Denn wenn zu viele Anleger das gleiche denken und tun, verliert jede Auswahlmethode und jedes Timing die Wirkung.
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Rat für Fondsanleger: Antizyklisch investieren
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Wenn es um Investmentfonds geht, tun sich die Deutschen schwer damit, neue Wege zu gehen. So hielten sie sich vergangenes Jahr vorwiegend an Rentenfonds, obwohl hier nur äußerst dürftige Renditen zu erzielen waren.
"Der Bärenmarkt an den Aktienbörsen ist schon seit vier Jahren vorbei, aber die hiesigen Anleger verhalten sich immer noch so, als würde der nächste Einbruch unmittelbar bevorstehen", so formuliert es ein Fondsexperte. Dadurch verschenken viele Investoren wertvolle Renditepunkte. "Was den Fondskauf angeht, verhalten sich die Deutschen meist extrem prozyklisch. Das ist am Kapitalmarkt das Dümmste, was man machen kann."
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" Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein".
(Albert Einstein)
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Wenn es an den Börsen einen Trend gibt, werden darauf abgestimmte Produkte oft mit enormen Verzögerungen angeboten. Flexiblere Investoren haben dann bereits einen Großteil der Kursgewinne eingefahren.
Viele Anbieter schreiben die Trends des vergangenen Jahres fort und empfehlen u.a.
"Absolute-Return-Fonds" oder sogenannte "Garantieprodukte",
bei denen Anleger auf Kosten der Rendite einen Risikopuffer erhalten. Kommentare der Experten: "Wenig berauschend", "Beliebt, aber überflüssig!"
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Folgen Sie nicht der breiten Masse ...
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Erfahrungsgemäß tun Anleger gut daran, nicht unbedingt jene Produkte zu kaufen, die von den Banken und Investmentgesellschaften mit großem Tamtam angepriesen werden.
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Sinnvoll ist, sich zuerst ein eigenes Bild von den Chancen und Risiken auf dem Kapitalmarkt zu machen und dann gezielt in einem zweiten Schritt die auf dem Gebiet jeweils besten Fonds auszuwählen.
Wir empfehlen uns den Investoren, die diese Auswahl gemeinsam mit einem unabhängigen Finanzberater treffen wollen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen. Telefongespräche kosten bei uns nichts!
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Wenn Sie Ihr Geld anlegen, sollten Sie eines immer vor Augen haben: Ihr oberstes Ziel ist der höchstmögliche reale Gesamtgewinn nach Steuern.
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"Streben Sie nach dem höchstmöglichen Gewinn"
(Sir John Templeton)
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... - suchen Sie nach Werten und Chancen!
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Abgeltungssteuer verabschiedet
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Ab 01. Januar 2009 fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % auf Kurs- gewinne aus Wertpapieranlagen sowie Dividenden und Zinserträge an, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Macht zusammen ca. 28 %.
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Damit ändert sich die bisherige Praxis, in der Kursgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei blieben, Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz belastet wurden und auf Dividenden das Halbeinkünfteverfahren Anwendung fand.
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Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Als Sparerfreibetrag werden pro Jahr und Person derzeit 801 Euro (inklusive Werbungskosten) angesetzt. Zusätzliche Werbungskosten über die Pauschale hinaus können künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
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Durch die Einbehaltung ist die Steuerschuld vollständig abgegolten. Anleger mit niedrigerem persönlichem Steuersatz können im Rahmen der Steuererklärung eine nachträgliche Rückzahlung der zuviel gezahlten Abgeltungssteuer beantragen. Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden.
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Bis Ende 2008 galt noch ein Bestandsschutz. Aktien oder Fonds, die bis dahin erworben wurden, unterlagen noch der "alten" Besteuerung. Ausnahmen gibt es für Zertifikate: Diese können bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei verkauft werden, sofern sie nicht nach dem 14. März 2007 erworben wurden.
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Die Abgeltungssteuer wirkt sich nicht auf private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, die Riester-Rente und Immobilien (die zehnjährige Spekulationsfrist bleibt bestehen) aus.
Während die Befürworter die Vorteile der Abgeltungssteuer in der Vereinfachung und Gleichbehandlung unterschiedlicher Erträge sehen, zeigt die nähere Betrachtung, daß es damit doch nicht so weit her ist. Steuerlich privilegiert bleiben wenig transparente und oft ertragsarme Anlagen im Versicherungsmantel, das Aktiensparen dagegen wird deutlich schlechter gestellt.
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Die Folgen sind gravierend und stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der privaten Altersvorsorge dar. Anleger sollten deshalb eine Adjustierung ihres Portfolios in Betracht ziehen.
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Durch die Einführung der Abgeltungssteuer werden Beteiligungsmodelle wie Schiffe oder Immobilien im Vergleich zur Aktienanlage relativ attraktiver. Gründe: Die bei geschlossenen Schiffsfonds anfallende Tonnagesteuer ist sehr gering. Wie bisher bleiben Wertsteigerungen von Immobilien steuerfrei, sofern sie nicht innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert werden.
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Adjustierung des Portfolios sehr empfehlenswert!
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